AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
Stand 01.10.2019

zwischen

MyCoffeeTruck.de
Inhaber Frank Kinateder
Brockhauser Straße 17
44797 Bochum

nachfolgend „MCT“ genannt

und den jeweiligen Vertragspartnern

nachfolgend „Auftraggeber“ genannt

 

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle erbrachten Lieferungen und Leistungen.

Alle zwischen dem Auftraggebern und dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen sowie der schriftlichen Auftragsbestätigung durch MCT.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptiert MCT nicht. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§2 Bestellung von Catering für private und geschäftliche Events

Besteht der Auftrag aus einer Dienstleistung seitens MCT, so erfolgt die Leistung an dem zwischen den Parteien vereinbarten Termin. Der Aufbau und die Vorbereitung des CoffeeTrucks beginnen zwischen 30-90 Minuten vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung. Der Auftraggeber hat die Erreichbarkeit des Leistungsortes sicherzustellen. Abweichende Vereinbarungen zum Zeitpunkt von Aufbau und Vorbereitung haben schriftlich zu erfolgen.

Der Ausschank der Getränke erfolgt in Bio-Pappbechern, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Gegen Aufpreis kann ein Ausschank in Gläsern und/oder Porzellangeschirr erfolgen.

§3 Preise von Dienstleistungen, Zusatzleistungen und Nebenkosten

Die in den Angeboten für Events aufgeführten Preise verstehen sich stets zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes angegeben, beinhalten die Preise die Miete für den CoffeeTruck, einen Barista für den Mietzeitraum, die Servicepauschale für den Auf-und Abbau und die Endreinigung sowie die Anfahrts-/Reisekosten wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Die ausgegebenen Getränke werden nach dem Verzehr abgerechnet und fallen zusätzlich zum Angebotspreis an, es sei denn, es wurde im Angebot oder in sonstiger Weise schriftlich zwischen den Vertragspartnern eine Heißgetränkeflatrate vereinbart. Die Getränkepreise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste für Getränke.

Das Getränkeangebot besteht grundsätzlich aus den in der Preisliste für Getränke aufgeführten Kaffeespezialitäten und kann je nach Auftrag individuell festgelegt werden.

Die Heißgetränkeflatrate ist für die vom Kunden angegebene Personenzahl mit dem Faktur 1,5 kalkuliert. Weicht die Personenzahl oder der Verbrauch um mehr als 10% nach oben ab, ist MCT berechtigt, den zusätzlichen Verbrauch zu berechnen.

Die Kosten für Zusatzleistungen und Nebenprodukte, wie beispielsweise ein spezifisches Branding, Speisen, weitere Getränke oder sonstige Aufträge des Auftraggebers, fallen ebenfalls zusätzlich zum Angebotspreis an, sofern nicht etwas anderes im Angebot oder in sonstiger Weise schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.

Erfordern Nebenleistungen Vorlaufzeiten, so informiert der Anbieter den Auftraggeber hierüber. Die benötigte Vorlaufzeit für Brandingmaterialien kann 4 bis 6 Wochen betragen.

§4 Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebern bei Dienstleistungen

Für den CoffeeTruck auf Events gibt es diverse Anforderungen an den Aufstellort. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der geplante Aufstellort diese Anforderungen erfüllt und den CoffeeTruck ohne benötigte Hilfsmittel an diesen Ort gelangen kann. Etwaige Hindernisse durch die Nichteinhaltung der Voraussetzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Anbieter haftet insoweit nicht für eine mangelhafte oder unmögliche Erbringung der Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Fehlen der Voraussetzungen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus der folgenden Spezifikation.

Sofern keine anderen Maße angegeben wurden, lauten die Maße des CoffeeTrucks im Transportzustand Länge = 260 cm, Breite = 140 cm und Höhe = 185 cm. Ferner hat der CoffeeTruck ein Gewicht von bis zu 700 kg. Der Auftraggeber hat daher sicherzustellen, dass alle Wege und Durchfahrten zum Aufstellort für diese Maße und Gewicht ausgelegt sind. Insbesondere ist zu beachten, dass die Anlieferung mit einem Transportfahrzeug nur ebenerdig erfolgen kann und keine Laderampen oder ähnliches bedient werden können.

Soll der CoffeeTruck über einen Aufzug in eine nicht ebenerdige Etage eines Gebäudes verbracht werden, so muss dieser ausreichend groß dimensioniert sein sowie eine ausreichende zulässige Nutzlast besitzen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der CoffeeTruck mit den o.g. Maßen in den jeweiligen Aufzug passt. Steigungen können ebenfalls nur eingeschränkt mit dem CoffeeTruck bewältigt werden. Im Zweifel sind mögliche Hindernisse stets vor Auftragsvergabe mit dem Anbieter zu erörtern.

Für die Aufstellung des CoffeeTrucks wird ein ebenfalls ausreichend groß dimensionierter Raum benötigt. Es wird als reine Aufstellfläche ein Platz von Länge = 300 cm und Breite = 150 cm benötigt. Mit den ausgefahrenen Flügeln benötigt der CoffeeTruck ferner eine Raumhöhe von 230 cm. Die Spannweite beträgt 300 cm.

Der CoffeeTruck benötigt einen 230V Stromanschluss mit einer 3 kW Leistungsaufnahme im Umkreis von 40 Metern. Eine Trinkwasserversorgung zum Wiederauffüllen des vorhandenen Wassertanks ist vom Auftraggeber sicherzustellen.

Die Anzahl der Getränke, die pro Stunde zubereitet werden können, ist limitiert. Erfahrungsgemäß liegt die maximale Anzahl mit einem Barista bei maximal 100 Getränken, bei zwei Baristi bei maximal  150 Getränken pro Stunde. Diese Angaben beruhen auf Erfahrungswerten und sind als Richtwert zu verstehen. Je nach Art der Getränke und den äußeren Umständen der Veranstaltung kann die tatsächlich ausgegebene Anzahl der Getränke abweichen.

§5 Stornierung von bestellten Dienstleistungen

Bei der Buchung von Dienstleistungen für Events kann der Vertrag vom Auftraggeber bis spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine Auflösung durch den Auftraggeber im Rahmen einer einseitigen Erklärung nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

-bis ein Monat vor dem Eventtermin: 25 % vom Auftragswert

-bis zwei Wochen vor dem Eventtermin: 50 % vom Auftragswert

-bis eine Woche vor dem Eventtermin: 75 % vom Auftragswert

-in der letzten Woche vor dem Eventtermin: 90 % vom Auftragswert

Die Geltendmachung und der Nachweis eines größeren oder geringeren Schadens als der pauschalisierte, bleibt MCT vorbehalten.

§6 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

Das geschuldete Entgelt ist spätestens binnen sieben Tage ab Zugang der Rechnung zu bezahlen und ist ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto schuldbefreiend zu leisten. Nur soweit etwaige Gegenansprüche des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind, stehen dem Auftraggebern Aufrechnungsrechte zu.

§7 Haftung

MCT haftet dem Auftraggebern gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

In sonstigen Fällen haftet MCT nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht) und beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen insbesondere bei technischem Ausfall, ist unsere Haftung ausgeschlossen. In diesem Fall wird MCT sich um gleichwertigen Ersatz bemühen.

Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.d. § 444 BGB bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§15 Urheberrechte

MCT behält sich an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums-und Urheberrechte vor. Davon sind ebenfalls solche schriftlichen Unterlagen erfasst, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte darf durch den Auftraggebern nicht ohne eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters erfolgen.